Allgemeine
Geschäftsbedingungen der CASATO Medien GmbH
I.
Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der CASATO Medien GmbH werden auf Grundlage
der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall,
daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
II.
Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist
auf höhere Gewalt oder sonstige von der CASATO Medien GmbH nicht
zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist
für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend
für den Fall, daß sich die CASATO Medien GmbH bei Eintritt
einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von
mehr als einem Monat sind die CASATO Medien GmbH und der Kunde berechtigt,
bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1
genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für
den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich,
daß er der CASATO Medien GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist
von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die CASATO Medien
GmbH berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III.
Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf
den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder die CASATO Medien GmbH zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten
oder Anfuhr, übernommen hat.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die CASATO
Medien GmbH von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht
auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen
wird von der CASATO Medien GmbH unter Ausschluß der Haftung für
die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die CASATO Medien GmbH berechtigt,
den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die CASATO Medien GmbH nur auf besondere
schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
IV.
Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der CASATO Medien GmbH sind freibleibend. Ein
Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung
durch die CASATO Medien GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart
- 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die CASATO Medien GmbH wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages,
wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen
getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile.
Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen
des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V.
Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die
Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend
den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte
deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs
der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene
Adresse der CASATO Medien GmbH bzw. Rücksendung der Ware an diese
Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung
von Waren, die - nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder- Verträgen
zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für
Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 40 übersteigen,
übernimmt die CASATO Medien GmbH die Transportkosten. Der Verbraucher
hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfreien
Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem verbraucher durch
eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht
zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 15 kg veranlaßt
die CASATO Medien GmbH die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung
der Ware kann bei der Service-Hotline der CASATO Medien GmbH, per Fax
oder per eMail beantragt werden.
3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten,
es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung
der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung
der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir,
den Einbau einzelner Komponenten in Computersysteme durch autorisiertes
Fachpersonal durchführen zu lassen.
VI.
Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern,
die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,erfolgt eine Warenrücknahme
nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme-
oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache CASATO Medien GmbH nicht zu vertreten
hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch
den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist
die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand.
Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt
des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer
Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme
zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach,
daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir
uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs
des Käufers ist CASATO Medien GmbH berechtigt, die Liefergegenstände
auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter
einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer
an CASATO Medien GmbH für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren
Nachweis pro Monat pauschal 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich
hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
VII.
Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die CASATO Medien GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen,
für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, daß
Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt
der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
ist erforderlich, daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§
377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und
Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß
der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung
und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn,
der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde
nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.
Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler
der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen
empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen
ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Ist für die CASATO Medien GmbH die Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche
des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die
Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die
CASATO Medien GmbH eine Gewährleistung von einem Jahr.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte
der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines
und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß,
wenn möglich originalverpackt an die CASATO Medien GmbH zurückschicken.
Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den
Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen
werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen,
sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen
Aufwendungen. Die CASATO Medien GmbH behält sich eine Weiterberechnung
von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
9. Geräte, die nicht von der CASATO Medien GmbH bezogen wurden, werden
unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten
zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VIII.
Eigentumsvorbehalt
1. Die CASATO Medien GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen
und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche)
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die
CASATO Medien GmbH ab.
3. Die im Eigentum der CASATO Medien GmbH stehende Vorbehaltsware ist
im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus diese Versicherung werden an die CASATO Medien GmbH abgetreten,
wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die CASATO Medien GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr
das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im
Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt,
sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden
Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der CASATO Medien GmbH berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der CASATO Medien
GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die
CASATO Medien GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das
Eigentum der CASATO Medien GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
IX.
Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebenen Bankkonten der CASATO Medien GmbH geleistet werden, wobei
Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen
werden. Die CASATO Medien GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als
Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt
ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines der CASATO Medien GmbH entstandenen höheren
Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis
zu führen, daß der CASATO Medien GmbH kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist. 2. Gegenüber Ansprüchen der CASATO Medien
GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht
und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener
oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
X.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten
haftet die CASATO Medien GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen
besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.2.
Wenn und soweit die Haftung der CASATO Medien GmbH ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CASATO
Medien GmbH.
XI.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden
und der CASATO Medien GmbH bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort
der Sitz der CASATO Medien GmbH.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
XII.
Software, Literatur
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden
Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und
sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten
Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
XIII.
Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung
des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen
wird.
2. Die CASATO Medien GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen
Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung
der Daten erfordert die Schriftform. Die CASATO Medien GmbH ist dann berechtigt,
Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur
Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut
und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung
dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der CASATO
Medien GmbH beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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